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Das A und E der CSPC-Förderung!
Seit 2005 fördert das CSPC e-Learning der ZFH jährlich E-Learning-Projekte an den Hochschulen der ZFH. Dabei stellt das CSPC jedes Jahr einen Betrag zur Erstellung von innovativen, didaktisch qualifizierten und Synergie-orientierten E-Lerneinheiten zur Verfügung.
Wann ist der Einreichungstermin?
Der Einsendeschluss für die Einreichung der Gesuche ist einmal jährlich am 15.9.
Eine Ausschreibung wird jedes Jahr an den Hochschulen der ZFH veröffentlicht.
Wer kann ein Gesuch einreichen?
Ein Gesuch können alle Mitarbeitende der ZFH (bzw. der jeweiligen Hochschulen), d.h. Dozierende sowie Mittelbau, einreichen. Die Anmeldung erfolgt direkt über die Registrierung auf der Website zwischen Anfang Juni und dem 15. September.
Projektanträge können zu folgenden Kategorien eingereicht werden
Kategorie A Neue E-Learning-Angebote entwickeln (Integration in Bachelor- und Masterstudiengang, Weiterbildung) mit den Schwerpunkten: Blended Learning, Kommunikationstechniken, Selbststudium. Spezieller Fokus: innovatives Design, Didaktik, Partizipation mit anderen Hochschulen.
Kategorie B Forschung & Entwicklung: z.B. Forschung zur Wirksamkeit unter Berücksichtigung der Entwicklung neuer Kulturtechniken.
Unterkategorie Erstprojekt In der Unterkategorie Erstprojekt (oder Einstiegsprojekt) werden Projekte im Antragsformular ausgewiesen, deren Antragsteller/innen erstmalig ein E-Learning-Projekt realisieren möchten.
Neu zu beachten
Die pädagogische Beratung im Rahmen Ihres geförderten Projektes (in allen Kategorien A, B oder Erst-Projekt) ist ab 2009 obligatorisch! Das heisst, die pädagogische Beratung muss von der Projektleitung zu Beginn oder im Laufe des Projektes (im 1. Jahr) in Anspruch genommen werden.
Wichtiger Hinweis für Projekte, welche bereits vom CSPC gefördert wurden:
Bereits vom CSPC geförderte Projekte können zur Erweiterung / Ergänzung ein zweites Mal gefördert werden. Sie unterliegen denselben Kriterien wie Erstanträge. Voraussetzung ist allerdings für die Einreichung eines zweiten Antrages - in Hinblick auf Erweiterung/Ergänzung des bereits geförderten Projektes - der Abschluss dieses Projektes mit einhergehendem Abschlussreporting und Monitoring am CSPC.
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